Als einen Bagatellschaden bezeichnet man einen Schaden, der für jeden technischen Laien einfach zu erkennen ist. Bei diesem Schaden dürfen aber die Verkehrssicherheit und die Betriebssicherheit nicht beeinträchtigt worden sein.
Bei einem Bagatellschaden übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für ein Gutachten durch einen Sachverständigen nicht.
Die Bagatellschadengrenze wurde durch den Bundesgerichtshof mit 715,00 Euro beziffert. Eine einfache Lackierung eines Stoßfängers incl. De- und Montagearbeiten überschreitet diesen Betrag bei modernen Fahrzeugen bereits des Öfteren.
Wenn Sie aber jedoch einen verdeckten Schaden vermuten, nehmen Sie auf jeden Fall Kontakt mit mir auf. Ich prüfe dann für Sie kostenfrei ob tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt. Sollte dennoch lediglich ein Bagatellschaden vorliegen helfe ich Ihnen gerne mittels eines Kostenvoranschlages weiter.
Hier ein Beispiel eines sogenannten "verdeckten Schadens"