Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbstverschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden.
Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall.
Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen und ist in den vertragszugehörigen Allgemeinen Bedingungen für die Kaskoversicherung (AKB) nachlesbar.
In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Achtung bei Verträgen mit Werkstattbindung. Hier hat der Versicherer das Recht Ihnen die Repararturwerkstatt vorzuschreiben. Hierdurch entstehen Ihnen ggf. nicht unerhebliche Nachteile im Fall von Garantie- oder Kulanzansprüchen. Weiterhin wissen Sie nicht, ob das Fahrzeug nach Herstellervorgaben oder nach Vorgaben der Versicherung repariert wird.
Von solchen Verträgen mit oft wohlklingenden Namen kann nur dringlichst abgeraten werden.