Ist Ihr Fahrzeug durch einen unverschuldeten Verkehrsunfall nicht mehr verkehrssicher, oder in seiner Nutzung eingeschränkt und Sie möchten einen Mietwagen in Anspruch nehmen, müssen Sie im Rahmen der Schadenminderungspflicht vor der Anmietung überprüfen lassen, ob durch eine Notreparatur die Verkehrssicherheit wieder hergestellt werden kann. Bei Nichtbeachtung kann die Versicherung die Übernahme der Mietwagenkosten verweigern bzw. reduzieren.
Die durch die Notreparatur entstandenen Kosten erstattet die Versicherung des Unfallverursachers.