Wenn Sie als Unfallgeschädigter für den Zeitraum der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung kein Ersatzfahrzeug in Anspruch nehmen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung.
Anhand von Typ und Ausführung des beschädigten Fahrzeuges wird die Nutzungsausfallentschädigungsgruppe sowie der Nutzungsausfallent- schädigungswert basierend auf den Tabellen nach "Sanden-Danner-Küppersbusch" ermittelt.
Hinweis: Nach überwiegender Rechtsprechung werden Fahrzeuge, die älter als 5 Jahre sind, um eine Gruppe und Fahrzeuge, die älter als 10 Jahre sind, um zwei Gruppen herabgestuft.