Viele Versicherer schließen mit Reparaturfirmen sogenannte Partnerverträge ab.
Ursprünglich dienten diese Verträge zur vereinfachten Abwicklung bei Kaskoschäden und einfach gelagerten Kleinstschäden. Im Zuge der Schadensteuerung drängen viele Versicherer die Reparaturfirmen nun auch im Haftpflichtschadenfall auf den Geschädigten hinzuwirken die Einschaltung eines Sachverständigen bzw. einen Rechtsanwalt zu unterlassen.
Die Entscheidung hierüber trägt jedoch ausschließlich der Geschädigte. Die Kosten für den Sachverständigen und den Rechtsanwalt werden von der Versicherung des Schädigers übernommen.
Tipp: Lassen Sie Ihr Fahrzeug nur in einer Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren.
Bedenken Sie, dass bei der Schadensteuerung in einer Partnerwerkstatt das Fahrzeug möglicherweise nur so repariert wird, wie es der Versicherer vorschreibt und nicht nach Herstellervorgaben. Lassen Sie sich nicht von geschulten Mitarbeiter der Versicherer unter Druck setzen. Entscheiden Sie mit einem Sachverständigen bzw. einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens über die weitere Vorgehensweise.