Reparaturkosten
Als "Reparaturkosten" werden jene Kosten bezeichnet, welche aufgrund der Beseitigung eines Schadens durch eine Fachfirma entstehen.
Im Rahmen eines Verkehrsunfalls hat der Geschädigte grundsätzlich Anspruch auf Übernahme der Reparaturkosten durch den Schädiger bzw.dessen Versicherung. Dies gilt auch in jenen Fällen, in denen diese Kosten um bis zu 130% den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen