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Richtwinkelkosten/-miete

Richtwinkelkosten sind Kosten für die Anmietung eines Richtwinkelsatzes.

Viele Reparaturfirmen halten keine Richtwinkelsätze für alle Fahrzeugmodelle vor. Im Reparaturfall werden diese durch die Reparaturfirma angemietet.

Auch bei den Richtwinkelkosten gibt es permanenten Streit zwischen Versicherern und Geschädigten, wenn ein Fahrzeugschaden fiktiv, also nach Gutachten abgerechnet werden soll (Auszahlung des Schadens ohne Instandsetzung). Bei der fiktiven Abrechnung streicht ein Großteil der Versicherer die Kosten für die Anmietung eines Richtwinkelsatzes.

Das häufig genannte Argument der Versicherer, dass für Volumenmodelle Richtwinkelsätze vorzuhalten sind, ist nicht nur sachlich falsch, sondern auch kartellrechtlich bedenklich, wenn man davon ausgeht, dass eine derartige Verpflichtung nur durch den Automobilhersteller formuliert werden könnte. Kein Automobilhersteller in Deutschland und kein Fahrzeugimporteur erwartet von seinen Vertragspartnern, dass für so genannte Volumenmodelle Richtwinkelsätze vorgehalten werden. Würde im übrigen ein Hersteller so verfahren, wäre ein Verfahren sowohl vor den Kartellbehörden wie auch wegen Verstoßes gegen die GVO in Brüssel vorhersehbar.

Nach gefestigter Rechtsprechung sind die Richtwinkelkosten zu erstatten, sofern diese regional üblich sind. Diese Kürzung findet seitens der Versicherer wider besseres Wissen und vorsätzlich gegen geltendes Recht statt. 

Die Position ist bei fiktiver Abrechnung in der Regel nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes realisierbar.