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Sachverständigenkoste

Wer unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat Anspruch auf die Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen seiner Wahl.

Die Kosten für einen Kfz-Sachverständigen gehören zum Gesamtschaden und müssen von der Versicherung des Schadenverursachers übernommen werden.

Auf Wunsch rechnen wir unsere Kosten direkt mit der Versicherung des Schadenverursachers ab. Im Falle einer Teilschuld und dem Bestehen einer Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug, reicht die Quote in der Regel aus, die restlichen Kosten unserer Gebühren auszugleichen.

Achtung Schadensteuerung!

Nimmt die Versicherung nach dem Schadenereignis Kontakt mit Ihnen auf, besteht die Gefahr sich in die Mühlen der Schadensteuerung zu begeben. Das geschulte Personal der Versicherung zeigt Verständnis und bedauert den Vorfall sehr. Selbstverständlich wird man alles tun, um bei der Angelegenheit zu helfen. 

Vorsicht: Das einzige Ziel der Versicherung ist es, Ihre unabhängigen Berater wie Rechtsanwälte und freie Sachverständige auszuschalten. Ziel dieser sogenannten Schadensteuerung ist ausschließlich die Kosten des Gesamtschadens zu reduzieren. Oft bleiben hierbei auch Schadenpositionen welche Ihnen, dem Geschädigten, zustehen auf der Strecke.

Es ist somit dringend Anzuraten im Zuge der sogenannten „Waffengleichheit“ sich nicht auf die Schadensteuerung des Versicherers einzulassen, sondern umgehend Hilfe eines Rechtsanwaltes und eines unabhängigen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen.

Tipp: Ein unverbindlicher Anruf hilft oft weiter.