Schadenermittlungszeit
Die Schadenermittlungszeit für ein nicht mehr verkehrssicheres bzw. nicht mehr fahrbereites Fahrzeug errechnet sich ab Schadeneintritt (ganzer Tag) bis zum Erhalt des Gutachtens. Auch für diesen Zeitraum steht Ihnen eine Entschädigung zu.
Ist das Fahrzeug jedoch so beschädigt, dass auch ein Laie das Vorliegen eines Totalschadens erkennen kann, entfällt in der Regel der Anspruch auf Entschädigung der Schadenermittlungszeit.
Die Durchsetzung der Ansprüche der Schadenermittlungszeit ist oft nicht ohne die Unterstützung eines Rechtsbeistandes möglich.