Telefon: 09351 8813
 

Überlegungszeit

Nach Erhalt des Gutachtens sind Sie nicht verpflichtet sofort zu reagieren. Vielleicht überlegen Sie noch einige Tage, ob Sie das Fahrzeug reparieren oder verkaufen wollen. 

Für diesen Zeitraum steht Ihnen auch eine Entschädigung basierend auf der Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung zu. 

Die Durchsetzung der Ansprüche einer Überlegungszeit ist oft nicht ohne die Unterstützung eines Rechtsbeistandes möglich.