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Umbaukosten

Sind an einem Fahrzeug Teile verbaut (Taxameter, Doppelbedienung eines Fahrschulfahrzeuges, hochwertige Audioanlagen, etc.) welche beim Verkauf nicht im beschädigten Fahrzeug verbleiben sollen, fallen ggf. Umbaukosten an.

Die Kosten für den Umbau werden im Gutachten separat ausgewiesen. Im Wiederbeschaffungs- und Restwert werden diese Teile dann nicht berücksichtigt.

Die entstandenen Kosten für den Umbau sind durch den Geschädigten konkret nachzuweisen.