Für die durch die Schadensregulierung entstehenden Kosten für Porto, Telefon und Fahrtkosten kann der Geschädigte Ersatz verlangen. Diese Kosten, welche Ihm durch den Schaden entstanden sind, muss der Geschädigte konkret nachweisen.
Oft wird aber eine Kostenpauschale geltend gemacht. Die Pauschale ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Meist wird ein Betrag von 20,00 bis 30,00 Euro ohne konkrete Nachweise zugestanden.