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Verbringungskosten

Viele Reparaturfimen verfügen nicht über eine eigene Lackiererei und müssen die Fahrzeuge daher in einen externen Lackierbetrieb verbringen. Diese Verbringungskosten des entsprechenden Reparaturbetriebes werden auch in der Schadenskalkulation der Kfz-Sachverständigen ausgewiesen.

Bei den Verbringungskosten gibt es permanenten Streit zwischen Versicherern und Geschädigten, wenn ein Fahrzeugschaden fiktiv, also nach Gutachten abgerechnet werden soll (Auszahlung des Schadens ohne Instandsetzung). Bei der fiktive Abrechnung streicht ein Großteil der Versicherer die Verbringungskosten. 

Nach gefestigter Rechtsprechung sind die Verbringungskosten zu erstatten, sofern diese regional üblich sind. Diese Kürzung findet seitens der Versicherer wider besseren Wissens und vorsätzlich gegen geltendes Recht statt.   

Die Position ist bei fiktiver Abrechnung in der Regel nur mit Hilfe eines Rechtsanwaltes realisierbar.