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Wiederbeschaffungsaufwand

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist die Differenz zwischen Wieder- beschaffungswert und Restwert. 

Hat der Geschädigte sein beschädigtes Fahrzeug verkauft, hat er den Geldbetrag hierfür bereits erhalten. Die Differenz vom Restwert bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts erhält er nun von der Versicherung. In der Summe hat der Geschädigte den Geldbetrag des Wiederbeschaffungswertes für eine Ersatzbeschaffung zur Verfügung.