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Bei einem unverschuldeten Unfallschaden werden die Kosten für einen Sachverständigen Ihrer Wahl durch die Versicherung des Unfallgegners übernommen. 

 

Warum ein Gutachten? 

  • Der entstandene Schaden wird zur Beweissicherung dokumentiert.
  • Neben den Reparaturkosten werden auch alle weiteren schadenrelevante Werte wie Wiederbeschaffungs- und Restwert, Wertminderung, Nutzungsausfallgruppe, Reparaturdauer, etc. ermittelt.
  • Unter Umständen stehen Ihnen weitere Kosten zu, an welche Sie ohne Gutachten nicht unbedingt denken. Die Wertminderung ist zum Beispiel nicht Bestandteil eines Kostenvoranschlages und kann nur durch einen Sachverständigen ermittelt werden.  

Warum ein freier Sachverständiger?

Als Geschädigter müssen Sie den Ihnen entstandenen Schaden gegenüber der Versicherung des Schädigers nachweisen. Als Laie können Sie den Schaden jedoch nicht beziffern. Die Schadenhöhe von demjenigen ermitteln zu lassen der den Schaden letztendlich auch bezahlen muss, also einem Sachverständigen der Versicherung, scheint aus nachvollziehbaren Gründen nicht sinnvoll.

Nicht selten nimmt die Versicherung des Unfallgegners schon kurz nach dem Unfall Kontakt mit Ihnen, dem Geschädigten, auf. Scheinbar großzügig wird angeboten die komplette Schadenabwicklung zu übernehmen. Es wird Ihnen angeboten Ihr Fahrzeug abzuholen und und in eine von der Versicherung ausgewählte Partnerwerkstatt zu bringen. Auch die Kosten für einen Mietwagen werden nur bis zu einer gewissen Höhe freigegeben. Dies soll Sie einschüchtern und verunsichern, so dass Sie der Schadensteuerung des Versicherers nachgeben.


 Als Geschädigter entscheiden Sie ob und wenn ja wo Ihr Fahrzeug repariert wird. 

 Sie wählen einen Kfz-Sachverständigen und ggf. einen Rechtsanwalt. 

 Sie entscheiden ob Sie für die Reparatur einen Mietwagen benötigen oder sich eine Nutzungsausfallentschädigung auszahlen lassen.